Voraussetzung zur Finanzierung des Betreuungsplatzes ist der von Ihnen beim Jugendamt zu beantragende Kitagutschein. Dieser ist kostenfrei. Lediglich die übliche Verpflegungspauschale in Höhe von aktuell 23 € für das Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen müssen an das Jugendamt geleistet werden.
Die Vergabe des Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege obliegt ausschließlich uns und nicht dem Jugendamt. Daher wenden Sie sich bitte mit der Anfrage direkt an uns.